Neu: Arzneimittel-Sicherheit durch Serialisierung

Um Patienten vor gefälschten Medikamenten zu schützen...

Um Patienten vor gefälschten Medikamenten zu schützen, forderte die EU zur Sicherung eine einheitliche Maßnahme nach FMD 2011/62/EU. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, dürfen ab 09.02.2019 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem Serialisierung-Code gekennzeichnet sind.
Nach umfangreichen Investitionen sind wir seit November 2018 in der Lage, die Fälschungssicherheit für unsere Produkte zu garantieren. Jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel erhält nun eine individuelle Identifikationsnummer, der als 2D-Code auf der Packung aufgedruckt wird.
Bei der Abgabe des Präparates in der Apotheke werden diese Daten mit einem Scanner ausgelesen und online mit der Datenbank abgeglichen. Stimmen diese Daten überein, ist das die Garantie für die Echtheit des Arzneimittels – es kann an den Patienten abgegeben werden.
Damit schützen wir unsere Produkte und unsere Kunden konsequent vor Produktfälschungen.